2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Cookies nur mit der aktiven Einwilligung des Besuchers gesetzt werden dürfen. Im Prozess ging es um den Anbieter Planet49, der von Verbraucherzentralen wegen einer vorangekreuzten Checkbox in einem Cookie-Banner abgemahnt wurde.
Nun hat sich der Bundesgerichtshof dem Urteil des EuGH angeschlossen: Webseitenbetreiber benötigen eine aktive Einwilligung des Besuchers, wenn sie Cookies setzen wollen. Vorausgewählte Checkboxen im Cookie-Banner genügen diesen Ansprüchen nicht und sind daher nicht zulässig. Das gleiche gilt für Cookie-Banner ohne Auswahlmöglichkeit.
Für Website-Betreiber bedeutet das:
- Wer Cookies einsetzt braucht eine echte Einwilligung des Besuchers, besonderes bei Tracking Cookies wie von Google Analytics
- Cookie-Banner ohne Auswahlmöglichkeit oder mit vorausgewählter Checkbox sind nicht zulässig
- Cookies dürfen erst nach der Zustimmung des Besuchers gesetzt werden, der Cookie-Banner muss diese also bis zu Zustimmung blockieren
Borlabs Cookie datenschutzkonform einsetzen
Unser Cookie-Plugin Borlabs Cookie entspricht seit Oktober 2019 den Anforderungen, die das EuGH und nun auch das BGH-Urteil an Website-Betreiber stellt. So nutzen Sie Borlabs Cookie datenschutzkonform:
- Borlabs Cookie auf mindestens Version 2.1.x aktualisieren
- Unter den Cookie Box Einstellungen die Option Vorausgewählt Status ignorieren aktivieren.
- Layout Bar - Advanced oder Box - Advanced auswählen.
- Cookies akzeptieren Button Text, Einstellungen speichern Button Text und Alle Cookies akzeptieren Button Text anpassen.
Quelle: eRecht24