Im Juni 2019 veröffentlichte die französische Datenschutzbehörde CNIL ihre Leitlinien zum rechtsicheren Einsatz von Cookies. Am 19. Juni 2020 wurde die Rechtmäßigkeit der Leitlinien durch das oberste französische Verwaltungsgericht bestätigt.
Ende 2020 verhängte die CNIL eine Geldstrafe in Höhe von 100 Mio. Euro gegen Google und eine Strafe in Höhe von 35 Mio. Euro gegen Amazon wegen Verstößen gegen die 2019 eingeführten Richtlinien. Für das Jahr 2021 hat die CNIL verschärfte Kontrollen angekündigt.
Im April 2021 endet die in den Richtlinien eingeräumte Anpassungsfrist. Die französischen Leitlinien sollten daher schnellstmöglich von Webseitenbetreibern umgesetzt werden.
CNIL-Richtlinien & Empfehlung von Experten
Die Anforderung der CNIL an Webseitenbetreiber entsprechen im Wesentlichen denen der DSGVO.
Webseitenbetreiber müssen vor dem Setzen von technisch nicht notwendigen Cookies die Einwilligungen ihrer Nutzer einholen und nachweisen können, dass Sie eine gültige Einwilligung des Nutzers erhalten haben.
Nutzer müssen außerdem die Möglichkeit haben, Ihre Einwilligung genauso einfach zurücknehmen zu können, wie sie sie gegeben haben. Ein gültiger Cookie-Banner muss darüber informieren, welche Cookies eine Website verwendet, welche Daten sie sammelt und wer die Daten sammelt.
Nach Einschätzung der EPP Rechtsanwältin Vanina Vedel muss das Cookie-Banner daher folgende Informationen enthalten:
- Informationen über die Identität des/der Verantwortlichen
- Zweck der Verwendung der Cookies
- Informationen über das Recht die Einwilligung zurückzunehmen
Die Einwilligung selbst muss spezifisch sein, es muss also eine Einwilligung für jeden Verwendungszweck des Cookies vorliegen. Das bloße Scrollen oder Weitersurfen auf der Webseite stellt keine Einwilligung dar. Voreinstellungen in der Cookie-Auswahl sind nicht erlaubt.
Verwendungszwecke müssen im Cookie-Banner erkennbar sein, vage Formulierungen werden sanktioniert. Das Cookie-Banner muss außerdem über eine Cookie-Charta vervollständigt werden (Cookie-Einstellungen).
Rechtmäßigkeit von Cookie-Walls weiter unklar
Den Einsatz von sogenannten „Cookie-Walls“, also der Aufforderung des Nutzers Cookies zu akzeptieren, um ein Online-Angebot nutzen zu können, wurde in den CNIL-Leitlinien untersagt. Der oberste französische Verwaltungsgerichtshof hat die Leitlinien der CNIL zu diesem Punkt in seiner Entscheidung vom 19. Juni 2020 jedoch als nicht rechtmäßig erachtet.
Ob der Einsatz von Cookie-Walls also legal ist, ist bisher unklar. Die Frage der Cookie-Walls wird aktuell auch auf europäischer Ebene debattiert. Frau Wedel empfiehlt daher auf Cookie-Walls in Frankreich zu verzichten, solange die Rechtslage nicht geklärt ist.