§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung der Produkte und Dienste der Borlabs GmbH, (derzeit „Borlabs Cookie“, „Borlabs Cache“ und „Borlabs Opt-In“) in Ergänzung zu den AGB des Merchant of Record, der Paddle.com Market Ltd.
Herstellerin der Produkte bzw. Dienstleisterin ist die Borlabs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer: Benjamin A. Bornschein, Hamburger Str. 11, 22083 Hamburg (nachfolgend: „Anbieterin“).
Die Anbieterin erbringt verschiedene Leistungen, insbesondere Softwareüberlassung und Support für das Content-Management-System WordPressgegenüber ihren Kunden (nachfolgend: „Nutzer“ oder „Kunde“) gegen Entgelt.
Vertragspartner des Nutzers ist, abhängig von dessen Sitz:
Bei Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika:
Paddle.com Inc. 3811 Ditmars Blvd. #1071, Astoria, New York, NY 11105-1803, USA
Bei Sitz in Kanada:
Paddle.com (Canada) Ltd. 22 Adelaide Street West, Suite 3400, Toronto, Ontario, M5H 4E3, Canada
Bei Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada:
Paddle.com Market Ltd. Judd House 18-29 Mora Street London, EC1V 8BT, United Kingdom
(nachfolgend: „Paddle“)
Die Vertragsbeziehungen ist durch die AGB von Paddle geregelt, abrufbar unter https://www.paddle.com/legal/buyer-terms.
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen ergänzen die AGB von Paddle und stellen das „supplier Agreement“ im Sinne der Paddle-AGB dar. Einzelheiten hierzu sind in § 3 geregelt.
(2) Der Nutzer stimmt durch Buchung eines Pluginsdiesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich zu.
(3) Nutzer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine Bereitstellung der Anwendung an Verbraucher ist ausgeschlossen.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Die Anbieterin bietet die auf Ihren Internetauftritten dargtestellten Leistungen , insbesondere die dargestellten Softwarelösungengegenüber dem Nutzer an. Die Software wird browserbasiert konfiguriert und über ein Plugin auf der WordPress-Website des Nutzers implementiert.
(2) Soweit der Nutzer die Anbieterin mit über die in der Leistungsbeschreibung hinaus gehenden Leistungen beauftragt, sind diese gesondert zu vergüten. Im Falle von Zukünftigen Erweiterungen des Leistungsumfangs behält sich die Anbieterin vor, diese nur gegen gesonderte Vergütung anzubieten.
(3) Soweit die Anbieterin Software als kostenfreie Demoversion anbietet, kann der Nutzer aus dem Vertrag keine über die gesetzlichen Haftungsansprüche hinausgehenden Ansprüche geltend machen.
(4) Der Funktionsumfang der Software und der Umfang der Nutzungsberechtigung des Nutzers ergibt sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen und den Angaben zu dem vom Nutzer ausgewählten Leistungspaket.
(5) Die vereinbarte Vergütung wird ausschließlich für die technische Bereitstellung bzw. Nutzungsrechteeinräumung an der Anwendung gezahlt und stellt ausdrücklich kein Beratungsentgelt dar. Die Anbieterin erbringt weder durch die Software noch auf sonstigem Wege Rechtsberatungen.
(6) Der Nutzer ist für die Bereitstellung und ordnungsgemäße Funktion seiner Website sowie die Vorhaltung der jeweils aktuellen WordPress-Version verantwortlich.
(7) Soweit die Anwendung auf Dienste Dritter aufbaut oder auf Leistungen von Drittanbietern lediglich aufsetzt bzw. mit diesen zusammenzuwirken imstande ist, sind die Dienste Dritter nicht Leistungsgegenstand und nicht von den vorliegenden Nutzungsbedingungen umfasst. Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit und Aufrechterhaltung von Diensten Dritter, insbesondere der dauerhaften Aufrechterhaltung bzw. Weiterentwicklung von WordPress durch die WordPress Foundation oder die Entwicklergemeinschaft.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Nutzung der Anwendung setzt eine vorherige Registrierung voraus. Ein Anspruch auf Eröffnung eines Benutzerkontos besteht nicht. Zur Registrierung berechtigt sind ausschließlich natürliche, voll geschäftsfähige Personen ab einem Mindestalter von 18 Jahren. Ausdrücklich untersagt ist die Anmeldung eines Nutzerkontos für Dritte ohne deren Einverständnis sowie die Mehrfachnutzung verschiedener Mitgliedskonten durch einen Nutzer.
(2) Im Falle von Widersprüchen zwischen den Nutzungsbedingungen der Anbieterin und den AGB von Paddle haben die AGB von Paddle als Vertragspartner des Nutzers Vorrang.
Zudem findet die Datenschutzerklärung von Paddle Anwendung, abrufbar unter https://www.paddle.com/legal/privacy.
(3) Der Kunde hat ein 30-Tägiges Rückgaberecht. Die Frist zur Erklärung der Geltendmachung beginnt mit dem Zeitpunkt der Bestätigung des Vertragsschlusses durch Paddle. Das Rückgaberecht kann pro Kunde einmalig ausgeübt werden. Die Anbieterin behält sich vor, das Rückgaberecht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu streichen sowie im Falle der unberechtigten mehrfachen Geltendmachung eine Erstattung zu verweigen bzw. bereits erstattete Beträge zurückzufordern.
§ 4 Bereitstellung der Anwendung
(1) Die Anbieterin hält die Anwendung in der bei Vertragsschluss aktuellen Version ab dem Zeitpunkt der Registrierung (§ 3) auf einer oder mehreren zentralen Datenverarbeitungsanlagen, die sie von Dritten mietet (im Folgenden: Server), zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.
(2) Der Leistungsumfang der Anwendung ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Leistungsbeschreibung der Anwendung.
(3) Die Anbieterin trägt sorge dafür, dass die bereitgestellte Anwendung
- während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist,
- insb. frei von Viren und ähnlicher Schadsoftware ist, welche die Tauglichkeit der Anwendung zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben
wobei die Anbieterin die branchenübliche Sorgfalt einhält. Bei der Feststellung, ob die Anbieterin ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht vollkommen fehlerfrei erstellt werden kann. Haftungsbeschränkungen von Open-Source-Komponenten bleiben unberührt.
(4) Die vom Nutzer zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen ergeben sich aus § 8 dieser AGB.
(5) Anpassungen bzw. Änderungen der Software sowie die Erstellung von Schnittstellen zu Dritt-Programmen durch die Anbieterin sind nur geschuldet, soweit diese zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der vertragsgegenständlichen Software bzw. zur Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchs erforderlich sind. Im Übrigen ist die Anbieterin zu Anpassungen bzw. Änderungen nur verpflichtet, wenn dies im Rahmen einer Servicevereinbarung oder sonst ausdrücklich vereinbart wird; entsprechende Leistungen sind vom Nutzer gegebenenfalls gesondert nach den allgemeinen Listenpreisen der Anbieterin zu vergüten.
(6) Soweit die Anbieterin die Anwendung selbst herstellt, sorgt sie dafür, dass diese stets dem erprobten Stand der Technik entspricht. Soweit die Anbieterin Teile der Anwendung (bspw. Open-Source-Komponenten, Drittanbieter-Plugins, etc.) von Dritten bezieht, wird sie die bei Vertragsschluss (§ 3) letzte allgemein am Markt verfügbare Version des jeweiligen Teils der Anwendung spätestens drei Monate ab herstellerseitiger allgemeiner Marktfreigabe zur Nutzung durch den Nutzer bereithalten.
Sofern die Bereitstellung neuer Versionen vereinbart ist, und soweit die Bereitstellung einer neuen Version oder eine sonstige Änderung dazu führt, dass dadurch die Funktionalitäten der Anwendung, durch die Anwendung unterstützte Arbeitsabläufen des Nutzers und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten beeinträchtigt werden, wird die Anbieterin dies dem Nutzer spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Nutzer der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Die Anbieterin wird den Nutzer bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
(7) Soweit es zusätzlich vereinbart ist, hält die Anbieterin auf dem Server ab dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung der Anwendung Speicherplatz zur Ablage der Anwendungsdaten bereit. In diesem Falle werden die Anwendungsdaten auf dem Server regelmäßig gesichert. Im Übrigen ist der Nutzer selbst für die regelmäßige Erstellung von Backups verantwortlich. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Nutzer verantwortlich.
(8) Übergabepunkt für die Anwendung und, soweit die Speicherung gesondert vereinbart ist, der Anwendungsdaten, ist der Routerausgang des Rechenzentrums der Anbieterin bzw. des von dieser Beauftragten Hostinganbieters.
(9) Der Nutzer hält zur Nutzung der Software eine Lauffähige Website mit dem CMS WordPress in der aktuellen, mindestens aber der Vorgängerversion der aktuellen Version bereit. Für den Zugriff auf die Konfigurationsoberfläche hält der Nutzer einen gängigen Webbrowser bereit.
Wenn und soweit der Nutzer die Anwendung auch mit älteren Versionen von WordPress nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung einer Anwendung mit veralteten WordPress-Version zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Nutzer kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.
Für Änderungen am technischen System der Anbieterin gilt die Widerspruchslösung des Abs. 6 Unterabs. 2 entsprechend. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Nutzers sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Nutzer und der Anbieterin bis zum Übergabepunkt ist die Anbieterin nicht verantwortlich.
§ 5 Verfügbarkeit der Anwendung
(1) Die Anbieterin sorgt für die im Folgenden dargelegte Verfügbarkeit der Anwendung und ggf. der Anwendungsdaten am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Nutzer.
(2) Die Anbieterin stellt dem Nutzer die Anwendung ab dem Zeitpunkt der Registrierung bereit, dies jedoch unter Ausschluss der vereinbarten Zeiten angekündigter Nichtverfügbarkeit.
(3) Zur verfügbaren Nutzung zählen auch die Zeiträume während
- Störungen in oder aufgrund des Zustands von nicht von der Anbieterin oder ihren Erfüllungsgehilfen bereitzustellenden Teilen der für die Ausführung der Anwendung erforderlichen technischen Infrastruktur;
- Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht von der Anbieterin oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind, z.B. die Überschreitung einer vereinbarten zugelassenen Beanspruchung der Anwendung;
- unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch;
(4) Angekündigte Nichtverfügbarkeit
(a) Die Anbieterin ist in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit berechtigt, die Anwendung und/oder Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Die Anbieterin wird angekündigte Nichtverfügbarkeiten und deren voraussichtliche Dauer so frühzeitig wie möglich ankündigen.
(b) Nutzung der Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit
Wenn und soweit der Nutzer in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit die Anwendung nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung einer Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Nutzer kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.
(5) Störungsbehebung
Sofern Reaktions- und Wiederherstellungszeiten nicht gesondert vereinbart sind, trägt die Anbieterin im Falle von ungeplanten Nichtverfügbarkeiten der Anwendung dafür Sorge, dass die Störungsbeseitigung innerhalb angemessener Zeit eingeleitet wird. Im Falle länger andauernder Störungen wird die Anbieterin den Kunden über den Zeitpunkt der voraussichtlichen Behebung der Störung informieren. Die Anbieterin trägt ferner dafür Sorge, die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung in einer dem Umfang der Störung angemessenen Zeit beseitigt wird.
§ 6 Weitere Leistungen der Anbieterin, Support
(1) Dem Nutzer steht während der Vertragslaufzeit eine Dokumentationseite zur Verfügung.
Sofern eine Aktualisierung der Anwendung nach § 4 Abs. 6 erfolgt, wird die Dokumentationsseite entsprechend angepasst.
(2) Sofern die Anbieterin Software Dritter als Anwendung bereitstellt und von diesem Dritten keine Dokumentation in deutscher/englischer Sprache allgemein erhältlich ist, ist die Anbieterin berechtigt, allein die ihm zugängliche Dokumentation zur Verfügung zu stellen.
Der Nutzer ist berechtigt, die zur Verfügung gestellte Dokumentation unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu speichern, auszudrucken und für Zwecke des Vertrags in angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Im Übrigen gelten die unter § 7 für die Anwendung vereinbarten Nutzungsbeschränkungen für die Dokumentation entsprechend.
(3) Die Anbieterin hält einen Nutzersupport per Ticketing-System bereit. Der Nutzersupport steht nur dem unmittelbaren Kunden der Anbieterin bzw. einem vom Kunden beauftragten offen. Die Anbieterin ist zur Beantwortung von Supportanfragen auf anderen Wegen nicht verpflichtet. Die Erreichbarkeitszeiten sind der Webseite der Anbieterin zu entnehmen, § 5 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Anbieterin behält sich vor, die Erreichbarkeitszeiten und Kommunikationskanäle anzupassen.
(4) Zur Ermöglichung der Zuordnung und Bearbeitung von Tickets ist der Kunde verpflichtet, eine funktionierende und von ihm während der Bearbeitung des Tickets aufrecht zu erhaltende E-Mailadresse anzugeben. Verzögerungen, die aufgrund eines Wechsels der E-Mailadresse durch den Nutzer beruhen, sind von der Anbieterin nicht zu vertreten.
(5) Bei der Nutzung des Supports wird der Nutzer für jedes Anliegen ein separates Ticket erstellen.
(6) Im Falle der Inanspruchnahme des Supports wird der Nutzer sämtliche Caching- und Optimierungs-Systeme zur Vermeidung von Konflikten deaktivieren.
(7) Weitere Leistungen der Anbieterin können jederzeit vereinbart werden. Soweit die Parteien für Zustzleistung keine Verinbarung (i.d.R. Pauchalhonorart) für solche weiteren Leistungen verinbaren, erfolgt die Erbringung der Zusatzleistung gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu den im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein geltenden Preisen der Anbieterin erbracht. Zu den ausschließlich gegen Zusatzentgelt erbrachten Leistungen zählen insbesondere, aber nicht abschließend:
- Support in Bezug auf Dienste des Drittanbieters Google Inc.
- Erstellung/Prüfung von individuellem Code
(8) Ein Anspruch auf unentgeltliche Supportleistungen besteht insbesondere nicht, soweit Fehler oder Anwendungsprobleme auf eigenmächtigen bzw. nicht mit der Anbieterin vorgenommen Änderungen an der bereitgestellten Software einschließlich deren Ordnerstruktur zurückzuführen sind.
§ 7 Nutzungsrechte an und Nutzung der Anwendung
(1) Nutzungsrechte an der Anwendung
(a) Der Nutzer erhält an der Software und dem Plugin einfache, nicht übertragbare, und nur nach Maßgabe des nachstehenden Abschnitts unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrags beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(b) Der Nutzer nutzt die Anwendung ausschließlich auf dem Server bzw. nach Zwischenspeicherung im Browser sowie über das von der Anbieterin bereitgestellte Plugin. Eine darüber hinaus gehende physische Überlassung der Anwendung an den Nutzer erfolgt nicht. Der Nutzer darf die Anwendung nur für seine eigenen Tätigkeiten nutzen.
(c) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Änderungen an dem Plugin vorzunehmen, das Plugin zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen oder außerhalb des Vertragszwecks ganz oder teilweise in andere Software einzufügen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern die Anbieterin sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des lnsolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.
(d) Sofern die Anbieterin während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Anwendung vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
(e) Beim Erwerb von anderen als Einzellizenzen (insb. Lizenzmodelle "Agency" und "Agency-Small") ist der Kunde berechtigt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Unterlizenzen im Nutzungsumfang des jeweiligen Lizenzpakets zu erteilen. Der Kunde stellt sicher, dass die auf diesem Wege erteilten Unterlizenzen nicht weiter unterlizenziert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten Rechte, die - insbesondere in zeitlicher Hinsicht - über die Hauptlizenz hinaus gehen, einzuräumen. Die nach diesem Absatz erteilen Unterlizenzen umfassen keine Supportleistungen gegenüber Dritten, insbesondere Unterlizenznehmern. Die Inanspruchnahme von Supportleistungen beschränkt sich auf den Kunden und dessen Erfüllungsgehilfen.
(f) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Nutzer eingeräumt werden, stehen dem Nutzer nicht zu. Der Nutzer ist insb. nicht berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Anwendung Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Anwendung zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. zu vermieten oder zu verleihen.
(2) Die Anbieterin behält sich vor, die ordnungsgemäße Lizenzierung vertragsgegenständlicher Produkte durch angemessene technische Vorkehrungen sicherzustellen.
(3) Verstöße gegen § 7 Abs. 1 (c) führen zum Wegfall der Nutzugsberechtigung und berechtigen die Anbieterin zur dauerhaften Sperrung der betroffenen Lizenz. Weitergehende Ansprüche der Anbieterin, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz, bleiben unberührt.
§ 8 Verpflichtungen des Nutzers zur sicheren Nutzung
(1) Der Nutzer trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Anwendung durch Unbefugte zu verhindern.
(2) Der Nutzer wird vor der Versendung von Daten und Informationen an die Anbieterin diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
(3) Der Nutzer haftet dafür, dass die Anwendung nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insb. Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.
(4) Verletzung der Bestimmungen nach Abs. 1 bis 3 durch den Nutzer
(a) Verletzt der Nutzer die Regelungen in Abs. 1, 2 oder 3 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann die Anbieterin den Zugriff des Nutzers auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
(b) Verstößt der Nutzer rechtswidrig gegen Abs. 2 oder 3, ist die Anbieterin berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Nutzer dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insb. dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
Verletzt der Nutzer trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung der Anbieterin weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abs. 1 bis 3, und hat er dies zu vertreten, so kann die Anbieterin den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
(c) Im Falle von Pflichtverletzungen durch den Nutzer kann die Anbieterin Schadensersatz nach Maßgabe von § 13 geltend machen, es sei denn, der Nutzer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
(5) Sofern und soweit während der Laufzeit des jeweiligen Vertrags, insb. durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch vertraglich erlaubte Tätigkeiten des Nutzers auf dem Server der Anbieterin eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Nutzer zu. Der Nutzer bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.
(6) Der Nutzer ist ohne Erlaubnis der Anbieterin nicht berechtigt, die Software Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu veräußern oder weiter zu vermieten. Im Falle des Erwerbs von Volumenlizenzen (§ 7 Abs. 1 e) gilt eine Erlaubnis der Anbieterin zur gleichzeitigen Unterlizenzierung an die im jeweiligen Lizenzpaket genannte Anzahl von Unterlizenznehmern unmittelbar durch den Nutzer als erteilt.
(7) Die Anbieterin haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Nutzer, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach dem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Nutzer die Anbieterin auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.
§ 9 Pflichten und Obliegenheit des Nutzers
Der Nutzer wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des jeweiligen Vertrags erforderlich sind. Er wird insbesondere
(1) den Zugang zur Software nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;
(2) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 7 einhalten, insb.
(a) keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von der Anbieterin betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze der Anbieterin oder des von der Anbieterin beauftragten Hostingdienstleisters unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
(b) die Anbieterin von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Anwendung durch ihn beruhen oder die sich aus vom Nutzer verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Anwendung verbunden sind;
(c) die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen einzuhalten;
(3) dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server der Anbieterin) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
(4) vor der Versendung von Daten und Informationen an die Anbieterin diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
(5) wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe der Anwendung der Anbieterin Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;
(6) regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten durch Download sichern und regelmäßige Backups seiner Website erstellen, insbesondere vor Erstellung eines Supporttickets.
§ 10 Datensicherheit, Datenschutz
(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb. Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz) beachten und ihre im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Nutzer personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Die Anwendung wird im Browser des Nutzers geladen und läuft ausschließlich dort. Eine Datenweitergabe an die Anbieterin erfolgt grundsätzlich nicht. Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten des Nutzers verarbeitet, wird sie personenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung des Vertrags erfordert. Der Nutzer stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Anbieterin.
(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, solange Anwendungsdaten im Einflussbereich der Anbieterin liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
(5) Zwischen Anbieterin und Kunden gilt die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung nach Maßgabe von Art. 28 DSGVO (Anlage 1). Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.
§ 11 Geheimhaltung
(1) Die Anbieterin verpflichtet sowohl sich selbst als auch ihre Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses erlangten und als vertraulich bezeichneten oder den Umständen nach als vertraulich anzusehenden Informationen.
(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nach Beendigung des jeweiligen Vertrages fort.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, die
- nicht als Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG zu qualifizieren sind
- dem Informationsempfänger nachweislich vor Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner bekannt oder zugänglich gemacht waren;
- dem Informationsempfänger nach Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner nachweislich auf rechtmäßige Weise durch Dritte bekanntgegeben werden, die keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen;
- infolge von Veröffentlichungen oder aus anderweitigem Grund Gemeingut der Fachwelt waren oder nach Kenntnisgabe wurden.
(4) Unbeschadet vorgenannter Bestimmungen ist die Anbieterin berechtigt, ihren gesetzlichen Auskunftspflichten auch hinsichtlich der ihm überlassenen Informationen nachzukommen.
§ 12 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(3) Im Übrigen haftet die Anbieterin nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Insoweit wird nochmals festgehalten, dass die Anbieterin nach § 2 Abs. 5 keine Beratungsleistungen erbringt, insbesondere keine Rechtsberatung. Die verschuldensunabhängige Haftung der Anbieterin auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.
(4) Soweit der Kunde die Software nach Beendiungung der Lizenzlaufzeit weiter nutzen kann (§ 13 Abs. 5) besteht hierauf kein Rechtsanspruch und die Haftung der Anbieterin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ab.s 6 bleibt unberührt.
(5) Der Nutzer ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem durch die Anbieterin verschuldeten Datenverlust haftet die Anbieterin deshalb ausschließlich für die Kosten der Wiederherstellung des Dienstes auf Basis und mit Stand der Sicherheitskopie des Nutzers.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 13 Laufzeit, Kündigung
(1) Das Nutzungsverhältnis beginnt am Tag des Vertragsschlusses (§ 3) und wird für die Laufzeit von 12 Monaten geschlossen.
(2) Das Nutzungsverhältnis verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn es nicht von einem der Vertragspartner vor Ende der Laufzeit gekündigt wird
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner seine Vertragspflichten grob vertragswidrig und trotz schriftlicher Abmahnung und/oder Fristsetzung verletzt.
(4) Wird das Vertragsverhältnis wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Nutzers durch die Anbieterin außerordentlich gekündigt, verpflichtet sich der Nutzer, dem Anbieter den aus der außerordentlichen Kündigung resultierenden Schaden zu ersetzen.
(5) Nach Ablauf der Lizenzlaufzeit verbleibt dem Kunden ein eingeschränkter Zugriff auf das Nutzerkonto und der Kunde kann die Software nur noch im eingeschränkten Umfang nutzen. Der Kunde erhält keine Updates. Ein Anspruch auf Supportleistungen besteht nicht.
(6) Der Nutzer ist für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z.B. wegen steuerrechtlicher Vorschriften) bezüglich seiner Nutzerdaten ausschließlich selbst verantwortlich.
(7) Die Kündigung durch den Kunden kann über das Kundenportal vorgenommen werden. Soweit der Kunde nicht das Kundenportal nutzt, bedarf die Kündigungen bedürfen Textform.
(8) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde sämtliche Plugins sowie ggf. mit diesen erzeugte Daten unverzüglich und dauerhaft zu löschen.
§ 14 Höhere Gewalt
Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
- von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion,
- Pandemien,
- Überschwemmung,
- Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
- über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
- nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internets.
Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit diese AGB oder sonstige Vertragsunterlagen in eine andere Sprachfassung übersetzt werden, dient dies nur als Lesehilfe. Ausschließlich maßgeblich ist der Wortlaut der deutschen Fassung.
(2) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der Anbieterin sowie auf diese AGB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
(3) Die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen, die in dem Staat gelten, in denen der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben anwendbar sofern diese dem Nutzer einen weitergehenden Schutz bieten.
(4) Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten der Sitz der Anbieterin in Hamburg.
--- Stand: April 2026 ---